- Reisebüro
- Reisemittler. 1. Begriff: Handelsbetrieb, der im Auftrag von Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen und Beherbergungsbetriebe) und ⇡ Reiseveranstaltern vorwiegend ⇡ Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen an Endverbraucher vermittelt. Reisebüros sind Handelsvertreter gemäß § 84 HGB, die Provisionen von Leistungsträgern oder Reiseveranstaltern erhalten oder Makler, die Service-Gebühren, Management Fees oder Transaction Fees von ihren Kunden erhalten. Gelegentlich treten Reisebüros auch als Reiseveranstalter auf.- 2. Formen: Reisebüros lassen sich unterscheiden nach dem Spezialisierungsgrad, dominantem Kundensegment (Geschäfts- oder Privatreisende), Hauptgeschäftszweck (Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebe), Ausmaß der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Das klassische R. verfügt über mehrere Reiseveranstalter-Lizenzen und Lizenzen der Deutschen Bahn AG und der IATA.- 3. Aktuelle Entwicklungen: Das rechtlich und wirtschaftlich unabhängige mittelständische R. verliert gegenüber R.-Ketten, -Kooperationen und -Franchisesystemen an Bedeutung.
Lexikon der Economics. 2013.